InformationenSie oder Ihre Angehörigen kennen sich mit dem Thema Pflege noch nicht aus?Dann können Sie sich hier grundlegend über die einzelnen Leistungen in der Pflege informieren. Wir möchten dass Sie wissen welche Leistungen Ihnen in welchem Umfang zustehen, denn nur so können Sie sich von unserer fachlichen Kompetenz überzeugen!
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| Pflegestufe | Pflegegeld | Sachleistungen |
|---|---|---|
| Pflegestufe I | 235 EUR | 450 EUR |
| Pflegestufe II | 440 EUR | 1.100 EUR |
| Pflegestufe III | 700 EUR | 1.550 EUR |
Um in eine bestimmte Pflegestufe eingeordnet zu werden, ist der folgende Bedarf an Pflege notwendig.
| Pflegestufe | Häufigkeit des Pflegegrundaufwandes | Dauer der Grundpflege | Tägl. Gesamtdauer |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe I | 1 x tgl. | min. 45 Min. | 90 Min. |
| Pflegestufe II | 3 x tgl. | min. 2 Std. | 3 Std. |
| Pflegestufe III | Rund um die Uhr | min. 4 Std. | 5 Std. |
Über die reinen Leistungen für die Pflege, stehen darüber hinaus zusätzliche Leistungen für:
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
- Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Wohnungsanpassungen
- Hausnotruf
zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Macht die pflegende Person Urlaub, ist krank oder kann wegen anderer Verpflichtungen kurzzeitig nicht die Pflege übernehmen, bezahlt die Kasse eine Ersatzpflege bis zu 28 Tage im Jahr. Dabei gibt es für den aushilfsweisen Einsatz eines professionellen Pflegedienstes in jeder Pflegestufe 1.550 EUR.
Betreuungsleistungen
Wenn neben der reinen Pflege zusätzliche Betreuung, z.B. bei Demenzkranken, notwendig ist, so gibt es 1.200 bzw. 2.400 EUR im Jahr zusätzlich. Wird der Betrag nicht aufgebraucht, so wird der Rest ins nächste Jahr übertragen.
Übersicht der Gesetzestexte
- § 3 SGB XI - Vorrang der häuslichen Pflege
- § 4 SGB XI - Art und Umfang der Leistungen
- § 12 SGB XI - Aufgaben der Pflegekassen
- § 14 SGB XI - Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI - Stufen der Pflegebedürftigkeit
- § 18 SGB XI - Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI - Pflegesachleistungen
- § 37 SGB XI - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI - Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
- § 39 SGB XI - Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 40 SGB XI - Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- § 41 SGB XI - Tagespflege und Nachtpflege
- § 42 SGB XI - Kurzzeitpflege
- § 45 SGB XI - Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- § 45a SGB XI - Berechtigter Personenkreis
- § 45b SGb XI - Zusätzliche Betreuungsleistungen
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Dann besuchen Sie uns doch einfach in unserer Filiale in Bottrop, Ebelstraße 33a. Während unserer Öffnungszeiten Montags bis Samstags zwischen 10.30 und 13.00 Uhr beantworten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Ihre Fragen rund um das Thema Pflege.
Gerne können wir auch bei Ihnen vor Ort einen persönlichen Termin vereinbaren. So können wir uns noch genauer ein Bild der von Ihnen gewünschten Leistungen machen. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer (0 20 41) 69 37 78 an und vereinbaren Sie einen Termin.
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