Informationen

Sie oder Ihre Angehörigen kennen sich mit dem Thema Pflege noch nicht aus?

Dann können Sie sich hier grundlegend über die einzelnen Leistungen in der Pflege informieren. Wir möchten dass Sie wissen welche Leistungen Ihnen in welchem Umfang zustehen, denn nur so können Sie sich von unserer fachlichen Kompetenz überzeugen!


Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach der Höhe der Pflegestufe.

Dabei wird zwischen Pflegegeld und Sachleistungen unterschieden. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen. Die Sachleistungen erhält man, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst mit ausgebildeten Fachkräften durchgeführt wird.

Darüber hinaus ist es möglich, sogenannte Kombileistungen zu beantragen. Dies bedeutet, dass zu einem Teil ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt und zum anderen Teil Angehörige. Hierbei wird der Auszahlungsbetrag anteilig mit den in Anspruch genommenen Sachleistungen verrechnet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die entsprechende Höhe des zur verfügung stehenden Geldes.

Pflegestufe Pflegegeld Sachleistungen
Pflegestufe I 235 EUR 450 EUR
Pflegestufe II 440 EUR 1.100 EUR
Pflegestufe III 700 EUR 1.550 EUR

Um in eine bestimmte Pflegestufe eingeordnet zu werden, ist der folgende Bedarf an Pflege notwendig.

Pflegestufe Häufigkeit des Pflegegrundaufwandes Dauer der Grundpflege Tägl. Gesamtdauer
Pflegestufe I 1 x tgl. min. 45 Min. 90 Min.
Pflegestufe II 3 x tgl. min. 2 Std. 3 Std.
Pflegestufe III Rund um die Uhr min. 4 Std. 5 Std.

Über die reinen Leistungen für die Pflege, stehen darüber hinaus zusätzliche Leistungen für:

  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
  • Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnungsanpassungen
  • Hausnotruf

zur Verfügung.

Verhinderungspflege
Macht die pflegende Person Urlaub, ist krank oder kann wegen anderer Verpflichtungen kurzzeitig nicht die Pflege übernehmen, bezahlt die Kasse eine Ersatzpflege bis zu 28 Tage im Jahr. Dabei gibt es für den aushilfsweisen Einsatz eines professionellen Pflegedienstes in jeder Pflegestufe 1.550 EUR.

Betreuungsleistungen
Wenn neben der reinen Pflege zusätzliche Betreuung, z.B. bei Demenzkranken, notwendig ist, so gibt es 1.200 bzw. 2.400 EUR im Jahr zusätzlich. Wird der Betrag nicht aufgebraucht, so wird der Rest ins nächste Jahr übertragen.



Übersicht der Gesetzestexte

 

Sie möchten eine persönliche Beratung haben?

Dann besuchen Sie uns doch einfach in unserer Filiale in Bottrop, Ebelstraße 33a. Während unserer  Öffnungszeiten Montags bis Samstags zwischen 10.30 und 13.00 Uhr beantworten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Ihre Fragen rund um das Thema Pflege.

Gerne können wir auch bei Ihnen vor Ort einen persönlichen Termin vereinbaren. So können wir uns noch genauer ein Bild der von Ihnen gewünschten Leistungen machen. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer (0 20 41) 69 37 78 an und vereinbaren Sie einen Termin.


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